Teil 2 | Warum Hass im Netz strafrechtlich verfolgt werden sollte

2. Strafrecht als Schutzschild der Menschenwürde

Die deutsche Rechtsordnung schützt die Menschenwürde als obersten Verfassungsgrundsatz.

Wenn jemand online diffamiert, erniedrigt oder bedroht wird, verletzt das diesen Kernwert. Das Strafrecht greift hier nicht, um Meinungen zu unterdrücken, sondern um die Grenze zwischen Kritik und Gewalt zu wahren.

Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) oder Volksverhetzung (§ 130 StGB) sind keine neuen Gesetze – sie gelten im Netz genauso wie im Straßenleben.


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