Teil 4 | Warum Hass im Netz strafrechtlich verfolgt werden sollte

4. Abschreckung und Bewusstseinsbildung

Strafverfolgung dient nicht allein der Bestrafung, sondern auch der Prävention.

Wer weiß, dass Hasskommentare juristische Konsequenzen haben, überlegt zweimal, bevor er sie postet.

Die Erfahrung zeigt: Konsequenz wirkt erzieherisch.

Jede Anzeige, jede Verurteilung sendet ein Signal – Respekt ist keine Option, sondern Pflicht.


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